Stadtrat lehnt Ratsbegehren zum Hallenbad ab

03. Januar 2018

Die SPD-Fraktion hat in der Stadtrats-Sitzung vom 12.12.2017 gegen den Vorschlag gestimmt, ein Ratsbegehren für den Neubau eines Schwimmbades am gleichen Standort wie das bestehende Wellenbad zu initiieren.

Die Meinung der SPD-Fraktion ist unverändert gegenüber der Entscheidung zur Nichtzulässigkeit des Bürgerbegehrens:
Die Entscheidung, ob das Wellenbad saniert oder ein neues Schwimmbad gebaut wird, obliegt einzig und allein dem Verwaltungsrat der Stadtwerke.
Der Stadtrat hat das Wellenbad einstimmig an das Kommunalunternehmen übertragen und damit die Zuständigkeit übergeben. Der Verwaltungsrat hat sich für den Neubau entschieden und die Planungen dafür in die Wege geleitet.
Von daher ist auch ein Ratsbegehren, also ein Bürgerentscheid der vom Stadtrat initiiert wird, nicht zulässig.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Adrian Leinweber kritisiert nicht das Ratsbegehren an sich, sondern den Zeitpunkt der Antrags der Freien Fraktion: „Der Antrag für ein Ratsbegehren kommt zum falschen Zeitpunkt - während eines schwebenden Verfahrens. Erst wenn das Verwaltungsgericht entschieden hat, können wir über das weitere Vorgehen beraten. Sollte das Verwaltungsgericht – wider Erwarten - die Zuständigkeit des Stadtrates anerkennen, wird der Stadtrat umgehend ein Ratsbegehren mit entsprechend abgestimmter und zulässiger Fragestellung initiieren.“

2017-12-31 Stellungnahme Fraktion Ratsbegehren (PDF, 414 kB)

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