Bürgerinformation und -beteiligung -- Rechtsanspruch schafft kein vertrauen,03.12.2012

3.Dezember 2012
Die Piraten Weilheim-Schongau haben in einem offenen Brief an Bürgermeister Hans Mummert die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung gefordert. Der offene Brief offenbart ein erhebliches Misstrauen gegenüber der Stadtverwaltung und den gewählten Vertretern.
Die Piraten argumentieren, der von der SPD eingebrachte Antrag zur "Bürgerinformation und -beteiligung" [Antrag Bürgerbeteiligung und -information (PDF, 54 kB)] weise erhebliche Mängel in der geforderten Transparenz auf.
Schließlich behauptet der Kreisvorsitzende der Piraten, Christian Ächter, in einem Leserbrief, dass in Kommunen, in denen Informationsfreiheitssatzungen erlassen wurden, die Bürger „…sich wieder gerne einsetzen…“.

Zu diesen Punkten nimmt die SPD Penzberg Stellung:

  1. Vorbild für die Entwicklung des Antrages „Bürgerinformation und –beteiligung“ war die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm, die eine herausragende Bürgerinformationspolitik betreibt - und dabei ohne eine Informationsfreiheitssatzung auskommt.
  2. Ortsvorstand und Stadtratsfraktion der SPD Penzberg haben sich in der Entwicklung ihres Antrages neben anderem auch ausführlich mit der Einführung einer Informationsfreiheitssatzung beschäftigt.
  3. Eine Informationsfreiheitssatzung mag dem Bürger einen Rechtsanspruch auf Information geben, informiert ist der Bürger aber deswegen noch lange nicht.
  4. Bei Kommunen, die eine Informationsfreiheitssatzung eingeführt habe, konnte man feststellen, dass das Bedürfnis nach Information auf diesem Wege nicht immer ausgeprägt zu sein scheint: So wurden in Prien von 2008 bis 2010 drei Anfragen und in Grasbrunn von 2009 bis 2010 neun Anfragen gestellt. In Pullach, Bad Aibling und Kitzingen gab es keine Anfragen. (Quelle: Bayerische GemeindeZeitung 24-2010)

Letztlich kam die SPD Penzberg zu dem Schluss, dass eine Informationsfreiheitssatzung für Penzberg nicht den richtigen Weg darstellt. Der Antrag der SPD stellt die tatsächliche Information der Bürger in den Vordergrund, nicht den Rechtsanspruch.
Wir wollen den Zugang der Bürger zu Informationen über die Stadtpolitik, über Verwaltungsvorgänge, über Stadtentwicklungen, etc. wesentlich erleichtern. Wir haben aus dem Bürgerent-scheid zum Biomasseheizkraftwerk gelernt, dass wir Hemmschwellen abbauen müssen, Hemmschwellen die zur Verfügung stehenden Informationen wahrzunehmen, abzurufen und zu bewerten.

Ein Rechtsanspruch ist unserer Meinung nach auf einer höheren staatlichen Ebene, z.B. dem Freistaat Bayern, anzusiedeln. Garantiert eine Kommune wie Penzberg einen Rechtsanspruch, so endet dieser auch an den Gemeindegrenzen, weil die Kommune über Informationen übergeordneter Behörden nicht per Satzung verfügen kann.
Wir halten es also für wesentlich sinnvoller und effektiver, dass der Rechtsanspruch auf Information durch den Landtag für ganz Bayern beschlossen wird und das die Kommunen alles tun diesen Rechtsanspruch „barrierefrei“ umzusetzen.
Daher unterstützt die SPD Penzberg den Gesetzesentwurf der BayernSPD–Landtagsfraktion zur Einführung eines „Bayerischen Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetzes“, der am 25. Oktober 2012 in den Bayerischen Landtag eingebracht wurde.

Die SPD Penzberg will den Wunsch des Bürgers auf Information – sei es aus einem Rechtsanspruch aus einer Satzung oder einem Gesetz oder einem anderen Anspruch – konkret umsetzen und die Informationen so leicht wie möglich verfügbar machen. Die SPD Penzberg hält es für zielführender direkt in die Informationsvermittlung zu investieren anstatt in die Bürokratie einer Satzung.

Pressemitteilung Bürgerbeteiligung und -information (PDF, 291 kB)