Der Ortsverein der SPD in Penzberg hat an den Ordentlichen Bundesparteitag der SPD vom 10.-12. Dezember einen Antrag zu TTIP/CETA gestellt:
Forderung zu den möglichen Freihandelsabkommen TTIP und CETA
Der Ortsvorstand der SPD Penzberg hat auf seiner letzten Sitzung einstimmig den Antrag beschlossen. Der Antrag stellt Forderungen zu den möglichen Freihandelsabkommen TTIP und CETA.
Der Wortlaut des Antrags:
Die SPD begrüßt die Fortschritte in der öffentlichen Diskussion, die durch die Resolution des Europäischen Parlaments vom Juli 2015 und durch den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel zu einem internationalen Schiedsgerichtshof erzielt wurden. Die Stellungnahme der Grundwertekommission beim Parteivorstand der SPD wird ebenfalls begrüßt.
Die politische Debatte über CETA und TTIP hat zu einer Schärfung des Bewusstseins über die Bedeutung der Weltwirtschaft für Europa geführt und hat die Chancen und Risiken, die mit entsprechenden Handels- und Investitionsverträgen verbunden sind, offen gelegt.
Die SPD lehnt die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA ohne Wenn und Aber ab, wenn nicht die nachfolgenden Forderungen vollständig umgesetzt sind.
Schiedsgerichtsverfahren
Schiedsgerichte dürfen nur entscheiden
Es ist auszuschließen, dass durch Formulierungen wie „gerechte und billige Behandlung“ von Investoren rechtliche Grauzonen entstehen. Gewinnerwartungen sind nicht Bestandteil des Investitionsschutzes.
Regulatorische Kooperation / Right to regulate“ – keine Einschränkung der Parlamente
Die Regelungsbefugnisse, aller demokratisch legitimierten Gremien, auf allen Ebenen in der EU und in den USA, dürfen nicht eingeschränkt werden, auch nicht mit der Begründung eventueller Handelshindernisse.
Ein Regulatorischer Rat, der ohne demokratische Legitimation rechtlich verbindliche Normen setzen kann, wird abgelehnt. Die Angleichung technischer Standards wird begrüßt.
Positivliste statt Negativliste
Die Abkommen dürfen sich nur auf genau definierte Bereiche beziehen (Positivliste), damit eine Auswei-tung auf nicht gewünschte Bereiche (z.B. Kultur, Bildung, Daseinsvorsorge) ausgeschlossen bleibt.
Kein Verbot von Re-Kommunalisierung
In den Verträgen dürfen keine Klauseln enthalten sein, die eine Übernahme von Leistungen in öffentliche Verantwortung verhindern.
ILO
Die Einhaltung der ILO-Normen muss gewährleistet sein.
Keine Abschottung gegenüber anderen Ländern
Das Abkommen muss offen sein für weitere Länder und darf andere Länder nicht benachteiligen.
Kündigungsklausel
Eine Kündigung der Abkommen muss möglich sein. Eine Vertragsrevision ist nach 10 Jahren durchzuführen, wie es in anderen internationalen Abkommen üblich ist.
Handelspolitik sollte auf der Achtung von Menschenrechten, Souveränität und Demokratie beruhen und auf hohen sozialen und ökologischen Standards ausgerichtet sein.