Der Stadtrat hat am 28.03.2017 mit den Stimmen der SPD, den Grünen und Ludwig Schmuck die SoBoN-Richtlinie für Penzberg verabschiedet.
Endlich Sozialgerechte BodenNutzung in Penzberg!
Künftig müssen in neuen Baugebieten 30% des neu errichteten Wohnraums als gefördeter und damit kostengünstiger Wohnungsbau errichtet werden - ab einer Untergrenze von 500m² Geschossfläche.
Diese Grenze wurde im Stadtrat intensiv diskutiert. Aber man muss klar erkennen, das die zur Verfügung stehenden Flächen in Penzberg endlich und somit ein wertvolles Gut sind. Nicht betroffen sind diejenigen, die für sich, ihre Familie oder gar Großfamilie bauen, denn die Untergrenze entspricht ca. 400m² Wohnfläche, also 4-5 Wohnungen.
Die Art der zu bauenden kostengünstigen Wohnungen - ob Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen, für geringe oder mittlere Einkommen - entscheidet der Stadtrat jeweils nach dem vorhandenen Bedarf.
Wer mehr Wohnfläche errichtet - in der Regel also der gewerbliche Bauträger - trägt künftig zusammen mit der Öffentlichen Hand dafür Sorge, dass auch Menschen mit geringem oder mittleren Einkommen (also auch die alleinerziehende Alterpflegerin oder ein Arbeiter mit seiner Familie) künftig in Penzberg wohnen und leben können.
Das ist in unseren Augen SOZIAL und GERECHT!
Die SoBoN-Richtlinie regelt auch die Beiträge für die soziale Infrastruktur. Das heißt: Entsteht ein neues Wohngebiet, wird mit dem Nutzungsbegünstigten (Bauträger oder Eigentümer) vertraglich geregelt, dass er sich an der Herstellungskosten für zusätzliche Kinderbetreuungseinrichtungen beteiligt.